Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Gemeinde Welver: Verbot von Nutzfeuern

Aufgrund der aktuellen Bedrohung durch das Coronavirus muss die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Welver für Notfälle gewährleistet bleiben. Aus diesem Grund genehmigt die Gemeinde Welver bis auf weiteres keine Nutzfeuer zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt. Somit sollen Fehlalarme vermieden werden. Das Abbrennen der Osterfeuer im Gemeindegebiet wurde bereits mit der Allgemeinverfügung „Untersagung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern“ vom 16.03.2020 verboten. Die jeweils geltenden Fassungen der Allgemeinverfügungen zur
Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus werden im Internet unter www.welver.de zu jedermanns Einsicht und Information bereitgehalten. Ab wann es wieder möglich ist den Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen, gibt die Gemeinde Welver auf ihrer Homepage und in der Presse bekannt. Von telefonischen Anfragen bittet die Gemeinde Welver bis zum 19.04.2020 abzusehen.

Corona: Onlineformular für Helfer freigeschaltet

Kreis Soest erfasst freiwillige Spontan- und Nachbarschaftshelfer

Pressemeldung vom 18.03.2020 17:00

Kreis Soest (kso.2020.03.18.138.jdw). Das Coronavirus fordert auch im Kreis Soest den Einsatz von vielen Kräften. Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krisenstäbe, den verschiedenen Einsatzkräften und dem medizinischen Personal ist auf lange Sicht auch das Engagement sogenannter Spontanhelfer vonnöten, um bestimmte Infrastrukturen aufrecht zu erhalten, und auch Nachbarschaftshelfer sind mehr und mehr gefragt, daher hat der Kreis Soest nun ein Onlineformular für freiwillige Helfer freigeschaltet.
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Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums

  • Noch am Sonntag (15.3.) sollen durch Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden, wie die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung mitteilte.
  • Demnach müssten bereits ab dem Montag (16.3.) alle Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen. Dieselbe Regelung gebe es für Prostitutionsbetriebe.
  • Ab Dienstag (17.3.) sei dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind den Angaben zufolge Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr gestattet.

Quelle: WDR.de

 

Pressemitteilung der Landesregierung NRW …mehr…

Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie

Einstellung von nahezu allen Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten / Schließung von „Amüsierbetrieben“ und Auflagen für Einkaufszentren

In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden.

Ministerpräsident Armin Laschet: „So sehr die Einschränkungen Opfer bedeuten, so wichtig ist es jetzt, besonnen und entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen heißt es weiter:

Bereits ab Montag müssen alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.


Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Quelle: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus

Gemeinde Welver: Rathaus für Publikumsverkehr geschlossen

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Ausbreitung schließt die Gemeinde Welver ab Montag, 16. März 2020, bis auf weiteres das Rathaus für den Publikumsverkehr. Von der Schließung betroffen ist auch der Jugendtreff. Der Dienstbetrieb wird jedoch aufrechterhalten. Die Abteilungen mit ihren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sind deshalb für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über ihre Telefonnummern und per E-Mail erreichbar. Die Dienstleistungen für die Bevölkerung sollen auf diese Weise so weit wie möglich aufrechterhalten bleiben. In Fällen, in denen ein persönlicher Besuch bei der Verwaltung unumgänglich ist, wird im Einzelfall eine individuelle Lösung vereinbart. „Wir wollen so einen Beitrag dazu leisten, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so Bürgermeister Uwe Schumacher. Zudem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vor Infektionen geschützt, so dass ein Dienstbetrieb im Rathaus gewährleistet bleibt.

Gemeinde Welver: Krisenstab beschließt Schließung der Turn-/Sporthallen und Lehrschwimmbecken

Der Krisenstab des Kreises Soest hat beschlossen, dass in den kreisangehörigen Kommunen Turnhallen / Sporthallen und Lehrschwimmbecken geschlossen werden. Somit sind mit sofortiger Wirkung auch die laufenden VHS-Kurse (bspw. Sprachkurse, Schwimmkurse etc.) abgesagt!

Aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus gibt es unter www.kreis-soest.de/coronavirus. Dort befindet sich unter anderem eine FAQ-Liste des Kreisgesundheitsamts zum lokalen Corona-Geschehen und Links zu Informationsseiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung. Außerhalb der Sprechzeiten können Bürgerinnen und Bürger sich auch an das „Bürgertelefon Coronavirus“ des Gesundheitsministeriums NRW richten, das montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der neuen Nummer 0211/91191001 erreichbar ist.

„Auslese der Besten“

Nach dem deutschen Weingesetz ist die „Auslese“ ein Gütesiegel, ein Prädikat für Qualitätsweine. Bezeichnet werden damit Spitzenweine aus vollreifen, oft edelfaulen, ausgesuchten Trauben.

Auch beim Kaffee haben wir es mit Auslesen zu tun. Wahre Kaffeetrinker, so die Werbung, vertrauen auf eine aromatische Komposition erlesener Kaffeebohnen, welche in einem besonders schonenden Verfahren geröstet werden. Das wäre die Krönung.

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„Firmen auf dem Acker“

Im Jahr 1998 hieß der Bundeskanzler Helmut Kohl, ehe er von Gerhard Schröder abgelöst wurde. Dieser zeitgeschichtliche Hinweis hat zwar nichts mit dem Gewerbegebiet in der Mitte Westfalens zu tun, macht aber deutlich, wie weit wir zurückgehen müssen, in welcher historischen Dimension wir uns bewegen.

Denn es war im Jahr 1998, als das „Versäumnis“ der Gemeinde Welver begann, den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet in Scheidingen an die Realität anzupassen. Darüber berichtet der Soester Anzeiger in seiner Ausgabe vom 20. Dezember 2018. Außerdem geht der Artikel auf den Beschluss des Petitionsausschusses des Landtags vom 20. November 2018 ein.

Was so lange währt, sollte irgendwann auch mal gut werden. Die immer noch nicht rechtskräftige Planänderung betrifft Flurstücke innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets, die aufgrund von Einzelgenehmigungen durch den Kreis Soest seit mehr als 20 Jahren gewerblich genutzt werden, aber nach wie vor als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen sind. Warten wir‘s ab…

https://www.soester-anzeiger.de/lokales/welver/firmen-acker-planaenderung-scheidingen-jahre-versaeumt-10902898.html