Gemeinde Welver: Verbot von Nutzfeuern

Aufgrund der aktuellen Bedrohung durch das Coronavirus muss die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Welver für Notfälle gewährleistet bleiben. Aus diesem Grund genehmigt die Gemeinde Welver bis auf weiteres keine Nutzfeuer zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt. Somit sollen Fehlalarme vermieden werden. Das Abbrennen der Osterfeuer im Gemeindegebiet wurde bereits mit der Allgemeinverfügung „Untersagung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern“ vom 16.03.2020 verboten. Die jeweils geltenden Fassungen der Allgemeinverfügungen zur
Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus werden im Internet unter www.welver.de zu jedermanns Einsicht und Information bereitgehalten. Ab wann es wieder möglich ist den Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen, gibt die Gemeinde Welver auf ihrer Homepage und in der Presse bekannt. Von telefonischen Anfragen bittet die Gemeinde Welver bis zum 19.04.2020 abzusehen.