Coronavirus: neue Regelungen ab dem 20.4.2020 (update)

  • Aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 21.04.2020 zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (Anpassung und Verlängerung der Ausnahmeregelungen zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit) können Sie bis zum 04. Mai 2020 bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen (Husten/Schnupfen), Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin erhalten.
  • Entfall der Möglichkeit einer telefonischen Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem 20.04.2020

  • Es dürfen ab dem 20. April 2020 zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.

  • Außerdem dürfen grundsätzlich alle Handelseinrichtungen dann betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 Quadratmeter nicht übersteigt. Dabei sind alle Einrichtungen verpflichtet, Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Eintritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.

  • Auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. … Diese erste Öffnung der Schulen ist nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz möglich. Neben Vorgaben zu Hygieneplänen werden den Schulen in Kürze speziell entwickelte Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten hat für die Landesregierung oberste Priorität.
    • Am 20. April sollen in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiterführenden Schulen wieder öffnen, vorerst jedoch nur, damit Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulträger die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereiten können.

    • Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können dann auf freiwilliger Basis die ersten Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen ablegen zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen wieder in die Schulen.

    • Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – zunächst für die Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

 

  • Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-setzt-weitere-massnahmen-zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie-um