Corona: Onlineformular für Helfer freigeschaltet

Kreis Soest erfasst freiwillige Spontan- und Nachbarschaftshelfer

Pressemeldung vom 18.03.2020 17:00

Kreis Soest (kso.2020.03.18.138.jdw). Das Coronavirus fordert auch im Kreis Soest den Einsatz von vielen Kräften. Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krisenstäbe, den verschiedenen Einsatzkräften und dem medizinischen Personal ist auf lange Sicht auch das Engagement sogenannter Spontanhelfer vonnöten, um bestimmte Infrastrukturen aufrecht zu erhalten, und auch Nachbarschaftshelfer sind mehr und mehr gefragt, daher hat der Kreis Soest nun ein Onlineformular für freiwillige Helfer freigeschaltet.

Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb Ihrer Gemeinde schnell und unkompliziert anderen Menschen helfen wollen, in dem Sie beispielsweise den Hund des Nachbarn ausführen oder bei den Einkäufen helfen, können sich auf der Internetseite www.kreis-soest.de/ichwillhelfen in ein Onlineformular eintragen und sich zur Nachbarschaftshilfe melden. Die Daten werden an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet, die dann den Kontakt aufnehmen werden.

Wer sich als Spontanhelferin oder Spontanhelfer melden möchte, kann dies ebenfalls in dem oben genannten Formular machen. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen, ist die Unterstützung von Spontanhelfern insbesondere im medizinischen Bereich besonders wichtig. Mit dem Eintrag im Onlineformular als Spontanhelfer werden die Personen registriert, die im Katastrophenfall ihre Arbeitskraft anbieten. Unter anderem werden im Formular medizinische Qualifikationen abgefragt, die vielleicht in der Vergangenheit erworben wurden und eingesetzt werden können. Auf den Eintrag erfolgt keine unmittelbare Antwort. Im Bedarfsfall meldet sich der Kreis Soest bei den gemeldeten Spontanhelferinnen und -helfern. Sofern diese dann nach Weisung und Auftrag des Kreises zum Einsatz kommen, sind sie in ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert. Wichtig: Spontanhelfer dürfen kein Mitglied in einer Feuerwehr oder Hilfsorganisation sein, da diese anderweitig gebunden sind.