Automatisierte Anschreiben in Schwarz-weiß sind echt – Bei Unsicherheiten beim Kreis nachfragen
Die Schreiben sehen allerdings anders aus, als es viele Bürgerinnen und Bürger von der Kreisverwaltung gewohnt sind. Sie kommen von der Kreiskasse, sind automatisiert erstellt, ohne Unterschrift gültig und in Schwarz-weiß gedruckt. Grund hierfür ist, dass die Zahlungserinnerungen in der Kreisverwaltung mit einem anderen Programm erstellt wurden.
In den vergangenen Tagen hatte es daher Nachfragen beim Kreis gegeben: „Ist die Zahlungsaufforderung vielleicht eine Fälschung?“ Die Kreisverwaltung stellt klar: Die Schreiben sind echt. Der Kreis dankt allen aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die sich beim Kreis gemeldet hatten, um zu erfragen, ob es sich um ein Kreis-Schreiben handelt. Die in den Zahlungserinnerungen genannte Bankverbindung mit den Endziffern 18 59 bei der Sparkasse Hellweg-Lippe ist eines von mehreren Konten der Kreiskasse. Für die entstandene Verunsicherung bittet die Verwaltung um Entschuldigung.
Die Zahlungserinnerungen sind nötig, weil während des Cyberangriffs für mehrere Wochen keine Zahlungen an den Kreis Soest geleistet werden konnten. Viele Bürgerinnen und Bürger haben die offenen Beträge in der Zwischenzeit überwiesen. Bei einigen ist es der Aufmerksamkeit entgangen, die Forderung zu begleichen.
Auch bei den Elternbeiträgen für eine Kindertageseinrichtung oder -tagespflege war dies der Fall: So konnten die Beiträge für die Monate November 2023 bis Juli 2024 nicht durch das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Alle Eltern wurden darüber schriftlich informiert und darum gebeten, die Beiträge aktiv zu überweisen. Wer dies nicht erledigt hatte, bekommt nun Post mit der Zahlungserinnerung von der Kreiskasse.
Künftige Schreiben der Kreisverwaltung werden wieder die gewohnte Optik erhalten.
Bei Unsicherheiten zur Zahlung sollten die Empfänger der Zahlungsaufforderung beim Kreis nachfragen und eine E-Mail an zahlungsnachweis@kreis-soest.de schicken. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Sachverhalt schnell klären können, ist es unbedingt erforderlich, das Kassenzeichen anzugeben. Wichtig ist immer auch der vollständige Name, die Anschrift und eine Telefonnummer für Rückfragen. Wer nicht die Möglichkeit hat, eine E-Mail zu schicken, erreicht den Kreis für Rückfragen zu den Zahlungserinnerungen unter der Telefonnummer 02921/30-29 36.
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