Soester Anzeiger: Welver/Arnsberg – Im Streit um die Einteilung der Wahlbezirke hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) jetzt Fakten geschaffen und die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts als „unzulässig“ verworfen. Ortsvorsteher von Welver müssen neu gewählt werden weiterlesen















