Soester Anzeiger: Welver/Arnsberg – Im Streit um die Einteilung der Wahlbezirke hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) jetzt Fakten geschaffen und die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts als „unzulässig“ verworfen.weiterlesen beim Soester Anzeiger
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