Petitionsausschuss prüft Beschwerde zum Scheidinger Gewerbegebiet

Das umstrittene Gewerbegebiet in Scheidingen beschäftigt mittlerweile auch den Petitionsausschuss des Landtags NRW. Jeder hat das Recht,  sich mit seinem Anliegen an dieses parlamentarische Gremium zu wenden, dem 21 Abgeordnete angehören.

Konkret geht es in der Eingabe v. 28. Juni 2018 um die Frage, ob die Gemeinde Welver ihrer Pflicht nachgekommen ist, ihre Bauleitpläne anzupassen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bekanntlich ließ sich die Kommune 20 Jahre (!) Zeit, um die Zustände im Gewerbegebiet zu „legalisieren“ und endlich für Planungssicherheit zu sorgen.

Ferner wird um Prüfung gebeten, ob die Gemeinde Welver gegen das Abwägungsgebot nach § 1(6) Baugesetzbuch verstoßen hat, wonach sämtliche öffentlichen und privaten Belange zunächst ermittelt werden müssen und erst danach gerecht abzuwägen sind. Wurden in diesem Fall die berechtigten Interessen der Anwohner, die seit Jahren über eine unzumutbar hohe Verkehrsbelastung klagen, ignoriert?

Auf dem Prüfstand stehen auch die Erweiterungspläne zum Gewerbebiet. Denn Welver habe nicht zu wenig, sondern zu viele Reserveflächen, die weit über dem von Arnsberg errechneten Bedarf liegen. Mit Grund und Boden müsse jedoch lt. Baugesetzbuch sparsam und schonend umgegangen werden.

Auch die Rolle des Kreises Soest als zuständige Aufsichtsbehörde, die die jahrzehntelange Untätigkeit der Gemeinde Welver offensichtlich geduldet habe, wird in der Eingabe kritisch hinterfragt.

Der Petitionsausschuss hat die betreffenden Verwaltungsstellen (Gemeinde Welver, Kreis Soest, Bezirksregierung Arnsberg) sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Düsseldorf um eine Stellungnahme bis Ende September 2018 gebeten.

Anschließend berät der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung. Wir dürfen auf das Ergebnis gespannt sein…

Siehe auch Politik im Schneckentempo

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