Von Tuten und Blasen – Die Nachtwächter zu Scheidingen

Im 19. Jahrhundert, als Westfalen noch zu Preußen gehörte und Scheidingen zum Amt Werl, gab es weder Sirenen noch Warn-Apps wie „NINA“. Stattdessen setzten die Städte und Gemeinden Nachtwächter ein, königlich-preußische Laternenschwenker, die Augen und Ohren offen hielten und bei Gefahr ins Horn tuteten.

Die Anforderungen an dieses Amt waren überschaubar. Es genügte im Grunde, nachts wach zu bleiben und auf dem Horn einen kräftigen Ton zu erzeugen. Mit anderen Worten: Ein Wächter der Nacht sollte zumindest ein wenig Ahnung haben von Tuten und Blasen! Über die „Würdigkeit“ der Kandidaten entschied der Gemeinderat, der dieses Amt vergab.

 

 

 

 

 

 

 

In Scheidingen versahen zwei Nachtwächter abwechselnd ihren verantwortungsvollen Dienst. Tagsüber hüteten sie im Auftrag der Gemeinde Kühe und Schweine, nachts patrouillierten sie durch die Hauptstraße des Dorfes und hatten „alle Stunden der Zeit die Uhr zu blasen“, also jede Stunde ein Signal zu geben. Von Oktober bis März zwischen 9 Uhr abends bis 4 Uhr morgens, in den übrigen Monaten von 22 Uhr bis 2 Uhr.

Außerdem legte die „Dienstinstruktion“ fest, dass die Nachtwächter bei einem Brand sofort Alarm schlagen und den Küster sowie die Ortsvorstände benachrichtigen müssten. Ebenso seien Diebereien oder „verdächtige Menschen“ zu melden.

 

 

 

 

 

 

 

Einer dieser „Verdächtigen“ war ein Tagelöhner, der offensichtlich zu tief ins Glas geschaut hatte und den Nachtwächter aufforderte, nicht in der Haupstraße, sondern in den Nebenstraßen zu blasen. Mehr noch: Er soll den Gemeindediener als „Einfaltszippel“ beleidigt und mit einer Pistole bedroht haben. Im ausgenüchterten Zustand erklärte der Tagelöhner, er hätte zwar eine Waffe in der Hand gehabt, die aber nicht geladen gewesen wäre. Dafür gäbe es Zeugen! Später zog der Nachtwächter seine Anzeige zurück, er hätte sich mit dem Tagelöhner verständigt.

Trotz ihrer wichtigen Funktion wurden die Nachtwächter nur sehr bescheiden entlohnt. Der Jahresverdienst betrug in Scheidingen gerade einmal 7 Taler, 20 Silbergroschen und 9 Pfennige. Reich wurde man davon nicht – höchstens müde!

Aus der Akte im Stadtarchiv Werl geht auch hervor, dass nicht immer jede Stunde vorschriftsmäßig geblasen wurde. Gelegentlich fanden Polizeigendarmen den diensthabenden Nachtwächter im „Bette schlafend“ vor. Obwohl dieser mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar Entlassung rechnen musste, war das menschliche Schlafbedürfnis manchmal eben stärker ausgeprägt als die sprichwörtliche preußische Disziplin.

Die ertappten Nachtwächter baten dann reumütig um Nachsicht, weil sie z. B. ihr Mundstück fürs Horn verloren hätten. Und sie gelobten Besserung. Wo dieses Mundstück abhanden gekommen sein soll, ob beim nächtlichen Rundgang oder in der Schenke, ist leider nicht überliefert. Wohl aber die Entscheidung der Obrigkeit, diesen „Verlust“ nicht als Entschuldigung gelten zu lassen. Offensichtlich haben Ausreden eine lange Tradition, auch in Westfalen…

Quelle: Stadtarchiv Werl: Acta betr. die Nachtwächter zu Scheidingen und deren Besoldung, Laufzeit 1830 – 1863