Verstöße gegen die Anleinpflicht von Hunden ist ein ständiges Ärgernis. Nach der
„Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver“ hat jeder Hundeführer beim Ausführen von Hunden darauf zu achten, dass die Anleinpflicht erst außerhalb jeglicher Bebauung endet. Dann dürfen Hunde abgeleint werden. Sobald sich jedoch Personen, Fahrradfahrer und KFZ nähern, sind freilaufende Hunde sofort anzuleinen. Im Wald dürfen Hunde nur auf den Wegen freilaufen.
In Naturschutzgebieten von Welver gilt die Anleinpflicht auf allen Wegen.
Die Gemeinde Welver überwacht die Einhaltung dieser Verpflichtung durch Kontrollen des Ordnungsamtes.
Verstöße gegen die Anleinpflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Quelle: https://www.welver.de/rathaus/aktuelles/nachrichten-einzelansicht/anleinpflicht-von-hunden