Untere Naturschutzbehörde erinnert an gesetzliche Regelung für Vogelschutzgebiete
Kreis Soest (kso.2023.03.02.068.-rn). Bewusste Naturliebhaber berücksichtigen es immer: Hunde müssen in Naturschutzgebieten stets angeleint werden. Vom 1. März bis zum 31. Juli gilt zusätzlich auch die im NRW-Landesnaturschutzgesetz seit 2016 geregelte Anleinpflicht in Vogelschutzgebieten. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen in ihrer Nachbarschaft zum Beispiel auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen. Hunde ab 1. März an die Leine nehmen weiterlesen